Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Michael Schnabl photography, Fassung 01.01.2019
I. Allgemeiner Teil
1.1. Verkauf, Dienstleistungen und Lieferung erfolgen ausschließlich zu den nach stehenden genannten Bedingungen. Sie gelten für alle Angebote und Leistungen von Michael Schnabl photography. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Angebote, Preislisten, Prospekte und sonstige Drucksachen sind freibleibend und unverbindlich.
1.3. Die Einkaufsbedingungen des Käufers bzw. Auftragsgebers sind für Michael Schnabl photography unverbindlich, selbst wenn Michael Schnabl photography diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4. Angegebene Lieferzeiten und -termine sind für Michael Schnabl photography unverbindlich. Michael Schnabl photography ist berechtigt, Teillieferungen mit sofortiger Berechnung vorzunehmen. Eine Lieferverzögerung, verursacht durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitung von Vorlieferanten etc., begründet keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag sowie direkten oder indirekten Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Liefervertrages.
1.5. Ein Rücktritt von einer Bestellung ist zu den unter Punkt III angeführten Stornobedingungen und erst nach einer schriftlichen Bestätigung von Michael Schnabl photography gültig.
1.6. Die Ware oder Dienstleistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Michael Schnabl photography. Der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen sowie Verzugszinsen lt. Punkt 2.2. gilt als vereinbart.
1.7. Mündliche Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung damit sie Gültigkeit erlangen.
1.8. Mit Erstellung eines Fotoauftrages erkennt der Auftraggeber Michael Schnabl photographys Auffassung von der Fotografie und Bildgestaltung ausdrücklich an. Eventuelle Änderungswünsche werden gesondert berechnet. Michael Schnabl photography haftet nicht bei Verlust der Aufnahmen durch fehlerhafte Datenträger und dgl. – nicht abgelieferte Bilder werden aber nicht berechnet. Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere auch bei Hochzeitsaufnahmen, sind ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der Daten erfolgt ohne jegliche Gewähr.
1.9 Sämtliche Arbeiten werden von Michael Schnabl photography mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen auf ebenso hohem Niveau weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 2 Werktagen geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich.
II. Preise, Zahlungsbedingungen
2.1. Berechnet werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zahlbar. Skontoabzüge sind generell nicht vorgesehen außer sie wurden gesondert vereinbart.
2.3. Bei Zahlungsverzug berechnet Michael Schnabl photography Mahn- und Inkassospesen sowie Verzugszinsen in Höhe von 8% über Basiszinssatz laut Zinsregelung vom 1.8.2002. Der Ersatz dieser Spesen gilt als vereinbart. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass im Falle von Zahlungsverzug alle Arbeiten und Waren bis zur vollständigen Bezahlung einbehalten werden
2.4. Eventuell gewährte Rabatte setzen eine fristgemäße Zahlung voraus und verlieren bei Zahlungsverzug ihre Gültigkeit.
2.5. Schecks und Wechsel werden nicht entgegengenommen.
III. Stornobedingungen
3.1. Für Stornierungen von Hochzeitsfotografie-Aufträgen durch den Auftraggeber gelten folgende Stornosätze ab der Auftragserteilung als vereinbart.
bis 2 Monate vor der Hochzeit: 30% der Auftragssumme
bis 2 Wochen vor der Hochzeit: 50 % der Auftragssumme
ab 1 Woche vor der Hochzeit: 70% der Auftragssumme
3.2. Für Stornierungen aller sonstigen Fotoaufträge werden 30% der Auftragssumme als Stornogebühr einbehalten.
IV. Urheberrechtliche Bestimmungen
4.1.Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt (Gesonderter Vertrag oder wie auf Angebot bzw. Rechnung vermerkt). Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkung etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur so viele Rechte wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrages) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke (sofern nicht anders schriftlich kommuniziert) als erteilt.
4.2.Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesonders nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt: Foto © Michael Schnabl. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.
4.3.Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung von Michael Schnabl photography. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem, dem Fotografen bekannten Vertragszweck erforderlich ist.
4.4.Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung (Punkt 2.2 oben) erfolgt.
4.5.Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (Kunstbücher, DVDs, Blurays etc.) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück. Bei Veröffentlichung im Internet ist Michael Schnabl photography die Webadresse mitzuteilen. Dies muss ohne gesonderte Anfrage des Fotografen geschehen und die Kosten dürfen nicht zu Lasten des Fotografen gehen.
4.6.Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet, Michael Schnabl photography eine Mindestentschädigung in der Höhe von 150% des vereinbarten Honorars zu bezahlen.
4.7.Michael Schnabl photography hat außer vertraglich (schriftlich!) anders vereinbart, das Recht das Bildmaterial für Eigenwerbung zu nutzen und in jeder Form und auf jedem Träger (insbesondere im Internet) zu veröffentlichen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.
4.8. Michael Schnabl photography behält das Recht, Dritten eine Lizenz zur Verwendung der fotografischen Arbeit zu gewähren. Dieses Recht des Fotografen unterliegt jedoch der vorherigen Zustimmung des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund zu verweigern.
4.9.Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und vergütet werden. Dies bedarf der schriftlichen Form.
V. Erfüllungsort und Gerichtsstand
5.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus mündlicher oder schriftlicher Auftragserteilung sowie aus meinen Lieferungen ergebenden Rechte und Pflichten ist ausschließlich Graz.